Einführung ins Schweizer Erbrecht: Immobilien vererben
- Christoph Bruhin
- 11. März 2024
- 4 Min. Lesezeit
Das Schweizer Erbrecht, verankert im Zivilgesetzbuch (ZGB), navigiert durch die Komplexitäten der Vermögensnachfolge mit zwei grundlegenden Pfeilern: der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge. Während die gesetzliche Erbfolge automatisch in Kraft tritt, falls keine testamentarischen Verfügungen oder Erbverträge existieren, bietet die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament oder einen Erbvertrag die Möglichkeit, individuelle Wünsche bezüglich der Verteilung des Nachlasses auszudrücken.

Gesetzliche Erbfolge und gewillkürte Erbfolge:
Die Grundpfeiler
Die gesetzliche Erbfolge garantiert, dass Dein Vermögen gemäss der festgelegten Ordnung des ZGB verteilt wird, bevorzugt an direkte Nachkommen und den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Partner. In Abwesenheit eines Testaments werden Erben in drei Hauptordnungen klassifiziert, wobei jede Ordnung spezifische Rechte und Pflichtteile definiert, um die finanzielle Sicherheit der nächststehenden Familienmitglieder zu gewährleisten.
Gesetzliche Erbfolge im Detail (Art. 457 ff. ZGB)
Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz richtet sich nach dem Zivilgesetzbuch und kommt zur Anwendung, wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert. Sie priorisiert direkte Nachkommen und den überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Partner. Erben werden in drei Ordnungen klassifiziert:
Ordnung: Direkte Nachkommen des Verstorbenen, einschließlich Kinder und Enkelkinder.
Ordnung: Die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also Geschwister, Neffen und Nichten.
Ordnung: Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, wenn keine Erben der ersten oder zweiten Ordnung vorhanden sind.
Jede Ordnung schließt die folgende von der Erbschaft aus. Pflichtteile sichern bestimmten Erben einen minimalen Anteil am Nachlass, um deren finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Nachfolgend die Auflistung der gesetzlichen Erbteile:
Hinterlassene Personen | Gesetzliche Erbteile |
Ehepartner und Nachkommen | je 1/2 |
Nur Ehepartner | 1/1 |
Nur Nachkommen | 1/1 |
Ehepartner und beide Eltern | Ehepartner 3/4, Eltern 1/4 |
Ehepartner und Geschwister | Ehepartner 3/4, Geschwister 1/4 |
Beide Eltern | 1/1 |
Ein Elternteil und Geschwister | Elternteil 1/2, Geschwister 1/2 |
Gewillkürte Erbfolge: Ihre Vorsorge für die Zukunft
Die gewillkürte Erbfolge bietet die Möglichkeit, durch ein Testament oder einen Erbvertrag individuelle Wünsche für die Nachlassverteilung festzulegen, über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Mit diesen Instrumenten des Schweizer Erbrechts (gemäß Art. 498 ff. ZGB) kann man entweder alleine (Testament) oder in Übereinkunft mit anderen (Erbvertrag) Verfügungen treffen, die eine maßgeschneiderte Erbfolge ermöglichen.
Wichtig dabei ist, die Pflichtteilsrechte zu berücksichtigen, um eine faire Verteilung sicherzustellen und Konflikte zu vermeiden. Diese Werkzeuge erlauben eine flexible Gestaltung des eigenen Nachlasses, erfordern jedoch die Einhaltung formaler Kriterien, um gültig zu sein.
Pflichtteile
Wer nach Ihrem Tod wie viel erbt, hängt davon ab, welche Personen Sie hinterlassen. Wenn Sie keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) verfasst haben, gelten die gesetzlichen Erbteile. Sie können aber einzelne Erben auf den Pflichtteil setzen und die verfügbare Quote jemand anderem zuwenden.
Mit Inkraftsetzung des revidierten Erbrechts per 1. Januar 2023 ist dieser Spielraum grösser geworden. Jede Person kann seither mindestens über die Hälfte ihres Nachlasses frei verfügen.
Verfügbare Quote | Gesetzliche Erbteile | Pflichtteile | Verfügbare Quote |
Ehepartner und Nachkommen | je 1/2 | je 1/4 | 1/2 |
Nur Ehepartner | 1/1 | 1/2 | 1/2 |
Nur Nachkommen | 1/1 | 1/2 | 1/2 |
Ehepartner und beide Eltern | Ehepartner 3/4, Eltern 1/4 | Ehepartner 3/8, Eltern – | 5/8 |
Ehepartner und Geschwister | Ehepartner 3/4, Geschwister 1/4 | Ehepartner 3/8, Geschwister – | 5/8 |
Beide Eltern | 1/1 | – | 1/1 |
Ein Elternteil und Geschwister | Elternteil 1/2, Geschwister 1/2 | – | 1/1 |
Beispiel: (Vor-)Vererben von Immobilien an Kinder
Hans möchte sein wertvolles Familienheim an seine Tochter Julia übergeben, um sicherzustellen, dass es in der Familie bleibt und von Generation zu Generation weitergegeben werden kann. Gleichzeitig möchte er sicherstellen, dass sein Sohn Luca nicht benachteiligt wird. Daher entscheidet sich Hans, Luca eine finanzielle Kompensation zu gewähren, die dem Wert des Familienheims entspricht. Diese Entscheidung berücksichtigt das neue Erbrecht, das mehr Flexibilität bei der Vermögensverteilung bietet und die Pflichtteile für Nachkommen reduziert, sodass Hans seinen Kindern gerecht werden kann, ohne dabei die gesetzlichen Bestimmungen zu verletzen.
Gut zu wissen
Wenn eine Partei den Erbvertrag ändern oder auflösen will, müssen sämtliche Parteien einverstanden sein. Bei einem reinen Erbvertrag müssen auch alle pflichtteilgeschützten Erben einverstanden sein.
Nachlassplanung im Konkubinat
Weil das Erbrecht das Konkubinat nicht regelt, haben Lebenspartnerinnen und -partner ohne Trauschein keinen gesetzlichen Erbanspruch. Wie lange das Paar zusammenlebt spielt keine Rolle. Paare, die wollen, dass die oder der andere trotzdem erbt, brauchen ein Testament oder besser noch einen Erbvertrag. Mit dem Vertrag können beispielsweise die volljährigen Kinder der überlebenden Partnerin oder dem überlebenden Partner das Nutzungsrecht für das gemeinsam bewohnte Haus einräumen und gleichzeitig auf ihren Erbanteil verzichten.
Tipps für die Nachlassplanung
Eine effektive Nachlassplanung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass dein Vermögen gemäß deinen Wünschen verteilt wird und eventuelle Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden. Hier sind wichtige Schritte, die du in Betracht ziehen solltest:
Testament erstellen: Bestimme genau, wer deine Erben sind und wie dein Nachlass verteilt werden soll.
Pflichtteil berücksichtigen: Achte darauf, dass nahe Familienmitglieder ihren gesetzlich garantierten Anteil erhalten.
Expertenkonsultation: Ziehe einen Anwalt oder Steuerberater hinzu, um deine Nachlassplanung optimal zu gestalten.
Regelmäßige Überprüfung: Aktualisiere deine Planung regelmäßig, besonders nach wichtigen Lebensereignissen.
Kommunikation: Sprich mit deiner Familie über deine Nachlasspläne, um Missverständnisse zu vermeiden.
Welches Mindset ist für das Thema Erben & Vererben notwendig? Nachfolgend ein paar Tipps
Proaktive Planung: Beginne frühzeitig mit der Planung deines Nachlasses, um sicherzustellen, dass deine Wünsche erfüllt werden.
Offene Kommunikation: Sprich mit deinen Angehörigen über deine Pläne. Dies kann Missverständnisse vermeiden und für Klarheit sorgen.
Flexibilität bewahren: Das Leben verändert sich, und mit ihm möglicherweise deine Vorstellungen von der Nachlassverteilung. Sei offen für Anpassungen deiner Pläne.
Fachliche Beratung suchen: Ziehe Experten hinzu, um sicherzustellen, dass deine Vorstellungen rechtlich umsetzbar sind und steuerlich optimiert werden.
Gesetzliche Änderungen im Blick behalten: Das Erbrecht kann sich ändern. Bleibe informiert, um deine Planung aktuell zu halten.
Fazit: Schweizer Erbrecht Immobilien vererben
Das Schweizer Erbrecht umfasst die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, die entscheiden, wie dein Vermögen nach deinem Tod verteilt wird. Die gesetzliche Erbfolge wird angewandt, wenn keine Verfügung besteht, und priorisiert direkte Nachkommen sowie den Ehepartner. Die gewillkürte Erbfolge, ermöglicht durch Testament oder Erbvertrag, lässt dich über diese gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, verlangt aber, dass Du die Pflichtteile beachtest. Das revidierte Erbrecht ab 2023 erhöht Deine Freiheit, über Dein Vermögen zu verfügen, wobei eine sorgfältige Planung essentiell bleibt. Kommunikation und regelmäßige Überprüfungen deines Nachlasses sind ebenso wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass deine Wünsche erfüllt werden.
Fragen oder Anliegen zum Thema Immobilien vererben?
Hast du Fragen oder Anliegen bezüglich des Schweizer Erbrechts im Zusammenhang mit Immobilien vererben oder benötigst du individuelle Beratung für Deine Nachlassplanung? Zögere nicht, direkt Kontakt mit uns aufzunehmen. Deine Pläne und Wünsche sind einzigartig, und wir stehen bereit, Dich mit massgeschneiderter Beratung zu unterstützen. Zusammen können wir sicherstellen, dass Dein (Immobilien-)Vermögen gemäß Deinen Vorstellungen verteilt wird.
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